Honorar

Im Erstgespräch klären wir zunächst Ihr Anliegen, die rechtlichen Fragen und das weitere Vorgehen. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung dazu, welche Schritte sinnvoll sind und welcher Aufwand voraussichtlich entsteht.

Die Abrechnung kann je nach Auftrag nach den gesetzlichen Tarifen, nach Zeitaufwand oder als vereinbartes Pauschalhonorar erfolgen. Welche Regelung für Ihren Fall gilt, besprechen wir transparent vor Beginn der weiteren Arbeit.

Auch mögliche zusätzliche Kosten, etwa für Gerichtsgebühren oder Sachverständige, sprechen wir frühzeitig an.