Lebensgemeinschaft

Auch ohne Ehe können bei einer Trennung erhebliche finanzielle Fragen entstehen. Klären Sie frühzeitig, wem Vermögen zusteht und welche Ansprüche bestehen.

Bei der Auflösung einer Lebensgemeinschaft müssen häufig gemeinsame Anschaffungen, Ersparnisse, Schulden oder eine gemeinsam genutzte Wohnung geklärt werden. Ohne klare Vereinbarung kann die rechtliche Zuordnung schwierig sein.

Ich prüfe, welche Beiträge beide Personen geleistet haben und ob daraus finanzielle Ansprüche entstehen können. Dabei berücksichtige ich Eigentum, Zahlungen, Vereinbarungen und die Nutzung gemeinsamer Vermögenswerte.

Besondere Aufmerksamkeit braucht eine gemeinsame Immobilie. Zu klären sind unter anderem die weitere Nutzung, eine Übernahme, ein Verkauf oder ein finanzieller Ausgleich.

Für Lebensgemeinschaften können vertragliche Regelungen sinnvoll sein. Ich erläutere Ihnen, welche Punkte Sie schriftlich festhalten sollten.

Häufige Fragen zur Lebensgemeinschaft

Was passiert mit gemeinsam angeschafften Gegenständen?

Entscheidend sind unter anderem Eigentum, Zahlungsbeiträge und bestehende Vereinbarungen. Eine genaue Prüfung zeigt, ob eine Person die Sache übernimmt und einen Ausgleich leistet oder ob eine andere Lösung sinnvoll ist.

Die Wohnung kann je nach Eigentums- oder Mietverhältnissen weiter gemeinsam genutzt, von einer Person übernommen oder verkauft beziehungsweise aufgelöst werden. Die passende Lösung hängt von den rechtlichen und praktischen Umständen ab.

Ja, Partner können bestimmte vermögensrechtliche und organisatorische Fragen vertraglich regeln. Welche Vereinbarungen sinnvoll und wirksam sind, hängt von Ihrer Situation und den gewünschten Regelungen ab.

Dr. Sarah Korn
Dr. Sarah Korn

Als Rechtsanwältin begleite ich Mandantinnen und Mandanten im Familienrecht. Ich erkläre komplexe Fragen verständlich und entwickle mit Ihnen klare Schritte für Ihre persönliche Situation.

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