- 5020 Salzburg
Vermögensaufteilung
Bei einer Trennung stellt sich schnell die Frage, wem welche Vermögenswerte und Schulden zuzuordnen sind. Eine klare Prüfung schützt Sie vor vorschnellen Entscheidungen.
Zur Vermögensaufteilung können die Ehewohnung, Immobilien, Bankguthaben, Ersparnisse, Fahrzeuge und weitere Vermögenswerte gehören. Auch gemeinsame oder allein aufgenommene Schulden können die Berechnung beeinflussen.
Ich prüfe mit Ihnen, welche Vermögenspositionen relevant sind und welche Unterlagen benötigt werden. Dabei geht es nicht nur um den aktuellen Wert, sondern auch um Eigentum, Finanzierung und die Herkunft einzelner Beiträge.
Wenn eine Immobilie oder die gemeinsame Wohnung betroffen ist, müssen zusätzlich Nutzung, Übernahme oder Verkauf geklärt werden. Zudem kann eine Ausgleichszahlung vereinbart werden. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Bewertung und bei Verhandlungen über eine Vereinbarung.
Eine saubere Übersicht schafft die Grundlage für eine faire und praktisch umsetzbare Lösung.
Häufige Fragen zur Vermögensaufteilung
Welche Vermögenswerte werden bei einer Trennung berücksichtigt?
Das hängt von den gesetzlichen Regelungen und Ihrer konkreten Vermögenssituation ab. In Betracht kommen unter anderem Immobilien, Ersparnisse, Bankkonten, Fahrzeuge und Wertanlagen. Auch Schulden und Finanzierungen müssen berücksichtigt werden.
Was passiert mit der gemeinsamen Ehewohnung?
Mögliche Lösungen sind die Übernahme durch eine Person, ein Verkauf oder eine vorübergehende Nutzung. Welche Variante sinnvoll ist, hängt unter anderem von Eigentum, Finanzierung, Wohnbedarf und den Interessen gemeinsamer Kinder ab.
Welche Unterlagen sollte ich zur Beratung mitbringen?
Hilfreich sind Kontoauszüge, Kreditunterlagen, Grundbuchauszüge, Kaufverträge, Versicherungsunterlagen und Nachweise über größere Anschaffungen. Bei den Kontoauszügen ist es auch relevant, welche Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Hochzeit bestanden. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto genauer lässt sich die Ausgangslage prüfen.
Als Rechtsanwältin begleite ich Mandantinnen und Mandanten im Familienrecht. Ich erkläre komplexe Fragen verständlich und entwickle mit Ihnen klare Schritte für Ihre persönliche Situation.
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